Um die Fristen der Stadt Tübingen bei der Marktfestsetzung einhalten zu können, benötigen wir die Anmeldung der gewerblichen Aussteller:innen, d.h. Verläge, Artists und Händler:innen bis spätestens 24.04.2026. Wir haben die Fristen für diese Programmvorschläge daher verkürzt. Wir bitten um Verständnis.